Brandschutz in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen)
Wo Lösemittel, brennbare Gase oder Stäube auftreten können – in Lackierereien, Tanklagern, Mühlen, Laboren oder der Chemie –, gibt es explosionsgefährdete Bereiche. Dort darf die Brandschutztechnik selbst keine Zündquelle sein. Melder, Auslöseelemente und Steuerungen brauchen deshalb eine Ex-Zulassung, und Planung und Montage gehören in erfahrene Hände.
Was bedeuten die Ex-Zonen?
Der Betreiber teilt explosionsgefährdete Bereiche nach der Gefahrstoffverordnung in Zonen ein – je nachdem, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Die Einteilung steht im Explosionsschutzdokument.
- Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 0 (ständig oder lange), Zone 1 (gelegentlich im Normalbetrieb), Zone 2 (selten und kurz)
- Brennbare Stäube: Zone 20, 21 und 22 – entsprechend abgestuft
Branderkennung im Ex-Bereich
Brandmelder dürfen im Ex-Bereich keine Zündquelle sein. Geräte für Ex-Zonen tragen eine Kennzeichnung nach ATEX, aus der Zündschutzart, Gruppe und Temperaturklasse hervorgehen. In Frage kommen unter anderem:
- Eigensichere Melder, die über eine Ex-Barriere an die Brandmeldezentrale angeschlossen werden
- Flammenmelder in Ex-Ausführung – z. B. für Lackier- und Tankanlagen
- Thermische Auslöseelemente in Ex-Ausführung, z. B. von ESTI
- Linienförmige Wärmemelder mit Ex-Zulassung
- Rauchansaugsysteme, bei denen die Auswerteeinheit außerhalb der Zone sitzt
Welche Löschtechnik kann man einsetzen?
Es gibt nicht die eine richtige Lösung – was passt, hängt von Stoff, Zone, Raum und Prozess ab. In Frage kommen unter anderem Gaslöschanlagen, Schaum, Sprühwasser, Hochdruck-Wassernebel, Funkenlöschanlagen und Objektlöschanlagen. Wichtig ist:
- Alle elektrischen Teile in der Zone – Melder, Auslöser, Ventile, Alarmgeber – brauchen eine passende Ex-Zulassung
- Manche Löschmittel laden sich beim Austritt elektrostatisch auf, z. B. Löschpulver oder entspanntes CO₂. Probeauslösungen in Ex-Bereichen sind deshalb nur erlaubt, wenn sicher keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist
- Löschanlage und Explosionsschutzkonzept müssen zusammenpassen
Worauf es ankommt
- Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument als Grundlage der Planung
- Fachbetriebe mit Erfahrung im Ex-Bereich – auch für Wartung und Prüfung
- Dokumentation der Ex-Zulassungen aller Geräte
- Bei Umbauten prüfen, ob sich Zonen verändern
Häufige Fragen
Darf ein normaler Brandmelder in einer Ex-Zone hängen?
Nein. In Ex-Zonen sind nur Geräte zulässig, die für die jeweilige Zone zugelassen und gekennzeichnet sind – etwa eigensichere Melder mit Ex-Barriere oder Melder in Ex-Ausführung.
Wer legt fest, wo Ex-Zonen sind?
Der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; das Ergebnis steht im Explosionsschutzdokument. Daran orientiert sich die Planung der Brandschutztechnik.
Fachbetriebe im Verzeichnis
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Quellen
- Haufe – Explosionsschutz: Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7
- TRBS 2152 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (Zonendefinitionen)
- Baunetz Wissen – Rauch- und Brandmelder in Ex-Bereichen
- Baunetz Wissen – Ex-Barriere (eigensichere Melder)
- TRGS 727 – Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Abschnitt 5
- ESTI-Apparatebau Thielmann, Berlin – Übertemperaturschutz (u. a. SK 10, EX 03, ESTI-Patrone)
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