Brandschutz in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen)

Wo Lösemittel, brennbare Gase oder Stäube auftreten können – in Lackierereien, Tanklagern, Mühlen, Laboren oder der Chemie –, gibt es explosionsgefährdete Bereiche. Dort darf die Brandschutztechnik selbst keine Zündquelle sein. Melder, Auslöseelemente und Steuerungen brauchen deshalb eine Ex-Zulassung, und Planung und Montage gehören in erfahrene Hände.

Was bedeuten die Ex-Zonen?

Der Betreiber teilt explosionsgefährdete Bereiche nach der Gefahrstoffverordnung in Zonen ein – je nachdem, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Die Einteilung steht im Explosionsschutzdokument.

  • Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 0 (ständig oder lange), Zone 1 (gelegentlich im Normalbetrieb), Zone 2 (selten und kurz)
  • Brennbare Stäube: Zone 20, 21 und 22 – entsprechend abgestuft

Branderkennung im Ex-Bereich

Brandmelder dürfen im Ex-Bereich keine Zündquelle sein. Geräte für Ex-Zonen tragen eine Kennzeichnung nach ATEX, aus der Zündschutzart, Gruppe und Temperaturklasse hervorgehen. In Frage kommen unter anderem:

  • Eigensichere Melder, die über eine Ex-Barriere an die Brandmeldezentrale angeschlossen werden
  • Flammenmelder in Ex-Ausführung – z. B. für Lackier- und Tankanlagen
  • Thermische Auslöseelemente in Ex-Ausführung, z. B. von ESTI
  • Linienförmige Wärmemelder mit Ex-Zulassung
  • Rauchansaugsysteme, bei denen die Auswerteeinheit außerhalb der Zone sitzt

Welche Löschtechnik kann man einsetzen?

Es gibt nicht die eine richtige Lösung – was passt, hängt von Stoff, Zone, Raum und Prozess ab. In Frage kommen unter anderem Gaslöschanlagen, Schaum, Sprühwasser, Hochdruck-Wassernebel, Funkenlöschanlagen und Objektlöschanlagen. Wichtig ist:

  • Alle elektrischen Teile in der Zone – Melder, Auslöser, Ventile, Alarmgeber – brauchen eine passende Ex-Zulassung
  • Manche Löschmittel laden sich beim Austritt elektrostatisch auf, z. B. Löschpulver oder entspanntes CO₂. Probeauslösungen in Ex-Bereichen sind deshalb nur erlaubt, wenn sicher keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist
  • Löschanlage und Explosionsschutzkonzept müssen zusammenpassen

Worauf es ankommt

  • Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument als Grundlage der Planung
  • Fachbetriebe mit Erfahrung im Ex-Bereich – auch für Wartung und Prüfung
  • Dokumentation der Ex-Zulassungen aller Geräte
  • Bei Umbauten prüfen, ob sich Zonen verändern

Häufige Fragen

Darf ein normaler Brandmelder in einer Ex-Zone hängen?

Nein. In Ex-Zonen sind nur Geräte zulässig, die für die jeweilige Zone zugelassen und gekennzeichnet sind – etwa eigensichere Melder mit Ex-Barriere oder Melder in Ex-Ausführung.

Wer legt fest, wo Ex-Zonen sind?

Der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; das Ergebnis steht im Explosionsschutzdokument. Daran orientiert sich die Planung der Brandschutztechnik.

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Quellen

Normen und Richtlinien sind kostenpflichtig; verlinkt ist jeweils die Bezugsquelle. Aktuelle Ausgaben und Fristen: Normen und Regeln.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Fachplanung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, Richtlinien und behördlichen Vorgaben. Fachlich geprüft von Thomas Wald, Stand 22.10.2026.