Sauerstoffreduzierungsanlage: Brände verhindern statt löschen

Eine Sauerstoffreduzierungsanlage löscht nicht – sie verhindert, dass ein Brand überhaupt entsteht. Dazu wird dauerhaft Stickstoff in den Raum geleitet, bis der Sauerstoffanteil so niedrig ist, dass sich die vorhandenen Materialien nicht mehr entzünden können.

So funktioniert die Anlage

Ein Stickstoffgenerator erzeugt den Stickstoff direkt vor Ort aus der Umgebungsluft. Sensoren und eine Steuerung halten den Sauerstoffgehalt dauerhaft auf dem eingestellten Wert. In der Regel genügt eine Absenkung von 21 Vol.-% auf etwa 15 Vol.-%; wie weit genau, hängt von den Entzündungsgrenzen der vorhandenen Materialien ab.

Wo sie sich lohnt

  • Tiefkühl- und Hochregallager, Papier- und Gefahrstofflager
  • Archive, Bibliotheken, Museen und denkmalgeschützte Gebäude
  • Tresorräume
  • Rechenzentren sowie elektrische und Telekommunikationsanlagen

Arbeiten in sauerstoffreduzierter Luft

Die Räume bleiben für gesunde, unterwiesene Personen begehbar – je nach Sauerstoffgehalt aber nur unter Auflagen wie arbeitsmedizinischer Vorsorge und begrenzten Aufenthaltszeiten. Grundlage ist die DGUV Information 205-006 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“.

Worauf es ankommt

  • Dichter Raumabschluss – er bestimmt den Stickstoffbedarf und damit den Energieverbrauch
  • Dauerbetrieb und Überwachung; im Rechenzentrum beeinflusst der Energiebedarf die Effizienzkennzahlen
  • Planung nach VdS 3527 bzw. DIN EN 16750

Häufige Fragen

Brauche ich zusätzlich eine Löschanlage?

Eine richtig ausgelegte Sauerstoffreduzierung soll die Brandentstehung im Schutzbereich verhindern. Welche zusätzlichen Maßnahmen Behörde und Versicherer verlangen, wird im Brandschutzkonzept festgelegt.

Was kostet der Betrieb?

Haupttreiber ist der Strom für Kompressor und Stickstoffgenerator – und damit die Dichtheit des Gebäudes. In dichten Tiefkühllagern ist der Betrieb oft günstig, in undichten Hallen teuer. Das prüfen wir vorab.

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Quellen

Normen und Richtlinien sind kostenpflichtig; verlinkt ist jeweils die Bezugsquelle. Aktuelle Ausgaben und Fristen: Normen und Regeln.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Fachplanung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, Richtlinien und behördlichen Vorgaben. Fachlich geprüft von Thomas Wald, Stand 20.10.2026.