Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerfirmen
von Thomas Wald, Einzelunternehmen – handelnd unter „Firepartner“, Königsbergerstraße 7, 76751 Jockgrim · info@firepartner.de
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen Thomas Wald, Einzelunternehmen, handelnd unter „Firepartner“ (nachfolgend „Firepartner“), und den gewerblichen Partnerfirmen (nachfolgend „Fachfirma“). Abweichende Bedingungen der Fachfirma gelten nicht, es sei denn, Firepartner hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Firepartner betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Anfragen für Brandschutz- und Sicherheitstechnikleistungen zwischen Fachfirmen und Kunden. Firepartner stellt lediglich die Plattform und die Weiterleitung von Kundenanfragen zur Verfügung und wird nicht Vertragspartner der zwischen Fachfirma und Kunde geschlossenen Verträge. Firepartner übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrags.
§ 2a Art der Dienstleistung
Firepartner ist eine aktive Vermittlungsplattform. Die Leistung umfasst die Weiterleitung konkreter Kundenanfragen an passende Fachfirmen und die Unterstützung bei der Angebotserstellung. Dies unterscheidet Firepartner von reinen Branchenverzeichnissen, die lediglich Kontaktdaten listen. Die Fachfirma erkennt an, dass die Vermittlung einer Anfrage durch Firepartner eine aktive Vermittlungsleistung ist und nicht mit passiven Verzeichnisdiensten wie z. B. VdS Verzeichnis, Gelbe Seiten oder ähnlichen Branchenverzeichnissen gleichgesetzt werden kann.
Daneben betreibt Firepartner ein öffentliches Verzeichnis von Fachbetrieben. Nimmt ein Kunde über das Verzeichnis direkt Kontakt mit der Fachfirma auf, ohne zuvor eine Anfrage bei Firepartner gestellt zu haben, ist dies keine Vermittlung im Sinne dieser AGB und löst keine Provision aus.
§ 3 Vertragsschluss und Partnerstatus
Kein Nutzerkonto: Die Plattform arbeitet ohne Registrierung oder Nutzerkonten.
Vertragsschluss: Der Vertrag zwischen Firepartner und der Fachfirma kommt ausschließlich durch Unterzeichnung eines separaten Partnervertrags zustande:
- Die Fachfirma füllt das Anmeldeformular aus und bekundet damit ihr Interesse an einer Zusammenarbeit.
- Firepartner prüft die Angaben und sendet bei positiver Bewertung den Partnervertrag per E-Mail zu.
- Die Fachfirma unterzeichnet den Partnervertrag und sendet ihn zurück (Scan per E-Mail oder per Post).
- Firepartner unterzeichnet den Vertrag ebenfalls und sendet eine Kopie zurück.
- Der Vertrag wird mit Vorliegen beider Unterschriften wirksam.
Wichtig: Das Ausfüllen des Anmeldeformulars stellt noch keine verbindliche Verpflichtung dar, sondern ist eine unverbindliche Interessensbekundung. Erst die beidseitige Unterzeichnung des Partnervertrags begründet rechtsverbindliche Pflichten.
Partnerstatus: Nach Wirksamwerden des Vertrags gilt die Fachfirma als aktive Partnerfirma und erhält Kundenanfragen.
Angaben und Daten: Die Fachfirma verpflichtet sich, im Anmeldeformular und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen. Dies umfasst insbesondere: Firma/Name, Anschrift, Kontaktdaten; Handels-/Berufsregister-Nummer (falls vorhanden); USt-ID (falls vorhanden); Leistungsbereiche und Zertifizierungen; Einsatzgebiete (Regionen). Änderungen sind Firepartner unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
§ 3a DSA-Compliance (Kontakt, Notice-and-Action, Moderation)
Firepartner ist unter info@firepartner.de für Behörden und Nutzer erreichbar. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte (z. B. falsche Zertifikate, irreführende Angaben) können über info@firepartner.de gemeldet werden. Firepartner prüft Hinweise zügig und trifft erforderliche Maßnahmen; die meldende Person erhält eine begründete Mitteilung. Das Übermitteln rechtswidriger, irreführender oder schädlicher Informationen ist untersagt. Firepartner darf bei Verstößen die Zusammenarbeit einschränken oder beenden; Gründe werden mitgeteilt.
§ 3b Händler-Identifizierung (DSA Art. 30)
Vor Vertragsschluss bestätigt die Fachfirma im Anmeldeformular mindestens: Firma/Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Handels-/Berufsregister (mit Nummer, falls vorhanden), vertretungsberechtigte Person, USt-ID (falls vorhanden). Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Firepartner kann geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Zertifikate) verlangen.
§ 3c P2B-Transparenz
Zuteilung von Anfragen: Die Zuteilung von Kundenanfragen erfolgt auf Basis folgender Faktoren: Region/Entfernung zum Kunden; Leistungsprofil/Zertifizierungen der Fachfirma; Verfügbarkeit und Kapazität; Reaktionszeit und Qualität historischer Kommunikation; faire Rotation unter geeigneten Fachfirmen. Eine bezahlte Bevorzugung erfolgt nicht.
Differenzierte Behandlung: Firepartner bietet keine eigenen konkurrierenden Dienstleistungen gegenüber Fachfirmen an.
Datennutzung: Firepartner verarbeitet Kontaktdaten, Leistungsprofile, Anfrage-/Antwortzeiten und Abschlussmeldungen zur Vermittlung und Qualitätssicherung. Zugriff Dritter nur, soweit erforderlich oder gesetzlich geboten.
Beschwerdesystem: Fachfirmen können Entscheidungen (Ausschluss, Verteilungslogik) binnen 6 Wochen unter info@firepartner.de anfechten. Firepartner entscheidet grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen.
Mediation: Firepartner ist bereit, Streitigkeiten durch Mediation beizulegen und benennt hierfür folgende unabhängige Mediationsstellen: 1. EUCON – Europäisches Institut für Conflict Management e. V., www.eucon-institut.de, info@eucon-institut.de; 2. IHK-MediationsZentrum (regional zuständige IHK), www.ihk.de (Suchfunktion „Mediation“). Die Kosten der Mediation werden, sofern keine Einigung über die Kostenverteilung erfolgt, hälftig zwischen den Parteien geteilt.
§ 4 Pflichten der Fachfirma
Meldepflicht bei Vertragsabschluss: Die Fachfirma verpflichtet sich, Firepartner innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsabschluss mit einem vermittelten Kunden sowie nach dem ersten Zahlungseingang durch den Kunden zu informieren. Die Meldung kann formlos per E-Mail an info@firepartner.de erfolgen und sollte mindestens enthalten: Kundenname oder Projekt-ID, Auftragsdatum, Netto-Auftragssumme.
Verhaltens- und Nutzungsregeln: Die Fachfirma verpflichtet sich zu folgenden Verhaltensstandards:
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Angaben zu Qualifikationen, Zertifikaten und Leistungen müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Zertifikate dürfen nur angegeben werden, wenn diese gültig sind.
- Urheberrechte: Die Fachfirma darf nur Inhalte (Texte, Logos) übermitteln, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzt.
- Fairer Wettbewerb: Die Fachfirma unterlässt unlauteren Wettbewerb, insbesondere die Verunglimpfung von Mitbewerbern oder irreführende Werbung.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Fachfirma hält alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere Handwerksordnung, Gewerbeordnung, Datenschutzrecht.
- Kein Missbrauch: Verboten sind insbesondere: Umgehung der Vermittlungsgebühren, falsche oder verspätete Meldung von Vertragsabschlüssen, Spam oder unaufgeforderte Massenkontaktierungen, Weitergabe von Firepartner-Kundendaten an Dritte.
- Respektvoller Umgang: Die Fachfirma kommuniziert respektvoll und professionell mit Kunden und Firepartner.
- Aktualität: Änderungen bei Kontaktdaten, Leistungsangebot oder Zertifizierungen sind unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
Kontrolle und Sanktionen: Firepartner kann Nachweise über Zertifikate und Qualifikationen verlangen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann Firepartner nach eigenem Ermessen: Abmahnung aussprechen und Frist zur Beseitigung setzen; die Vermittlung neuer Anfragen aussetzen; den Partnervertrag außerordentlich kündigen; Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Betrug, gefälschte Zertifikate, wiederholte Provisionshinterziehung) kann Firepartner die Zusammenarbeit ohne vorherige Abmahnung sofort beenden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für die erfolgreiche Vermittlung erhebt Firepartner eine Provision in Höhe von 5 % des Netto-Auftragsvolumens. Die Provision wird fällig, sobald ein Vertrag zwischen Fachfirma und vermitteltem Kunden zustande kommt und der Kunde eine erste Zahlung an die Fachfirma leistet.
Nachträge und Auftragserweiterungen: Nachträge, Änderungen und Erweiterungen des vermittelten Auftrags beim selben Bauvorhaben gehören zum Netto-Auftragsvolumen und sind provisionspflichtig. Die Fachfirma meldet sie wie den Vertragsabschluss (§ 4). Für weitere, eigenständige Aufträge mit dem vermittelten Kunden gilt die Folgegeschäftsklausel.
Folgegeschäftsklausel: Ein Auftrag gilt auch dann als vermittelt, wenn die Fachfirma mit dem durch Firepartner vermittelten Kunden innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Kontaktaufnahme über die Firepartner-Plattform einen Vertrag schließt. Voraussetzung ist, dass der Erstkontakt nachweislich über die Firepartner-Plattform erfolgte.
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Ab Fälligkeit gelten Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB).
Nachweispflicht: Firepartner ist berechtigt, zur Provisionsfeststellung Nachweise anzufordern, insbesondere anonymisierte Auftragsbestätigungen oder Zahlungsnachweise. Die Fachfirma kann personenbezogene Daten schwärzen, sofern Auftragsdatum und -volumen erkennbar bleiben.
Aufrechnung: Aufrechnung und Zurückbehalt sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Gewährleistung der Informationen und Haftung
Firepartner übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der weitergeleiteten Kundenanfragen. Die Fachfirma ist verpflichtet, die Informationen eigenständig zu prüfen.
Haftungsbeschränkung: Firepartner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Firepartner nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangene Gewinnchancen aus nicht vermittelten Anfragen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Provisionen.
Freistellung: Die Fachfirma stellt Firepartner von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von schuldhaften Pflichtverletzungen der Fachfirma (insbesondere Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen, falsche Angaben zu Qualifikationen) entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Fachfirma die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Nutzungsrechte an Inhalten
Die Fachfirma räumt Firepartner ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ihr übermittelten Inhalten (z. B. Logos, Texte, Zertifikate) ein, soweit dies zur Darstellung und Vermittlung erforderlich ist. Nach Vertragsende werden die Inhalte entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Verfügbarkeit
Firepartner stellt die Plattform im Rahmen des Stands der Technik „wie verfügbar“ bereit. Wartungsarbeiten und technisch notwendige Einschränkungen sind zulässig. Firepartner bemüht sich, Ausfallzeiten zu minimieren und Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen.
§ 8a Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Rechenzentrumsstörungen), die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dauert das Ereignis länger als 3 Monate, kann jede Partei das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Für bis zum Vertragsende vermittelte Anfragen gelten die Provisionsregeln (§ 5) einschließlich der Folgegeschäftsklausel fort.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholten, schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB; Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen; Insolvenz einer Partei; gefälschten Zertifikaten oder falschen Qualifikationsangaben; wiederholter Nichtmeldung von Vertragsabschlüssen.
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
§ 10 Datenschutz
Firepartner verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO). Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
§ 11 Änderungen der AGB
Firepartner ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Erweiterung der Plattformfunktionen, Beseitigung von Regelungslücken, Anpassung an höchstrichterliche Rechtsprechung) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Änderungen werden der Fachfirma mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail ausreichend) mitgeteilt. Widerspricht die Fachfirma nicht innerhalb der Zweimonatsfrist in Textform, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei das Vertragsverhältnis ordentlich zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen kündigen.
Hinweis auf Widerspruchsrecht: In der Änderungsmitteilung wird ausdrücklich und hervorgehoben auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit die Fachfirma Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kandel (Amtsgericht Kandel) bzw. Landau in der Pfalz (Landgericht Landau in der Pfalz), je nach Zuständigkeit.
Kommunikation: Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die von der Fachfirma angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Die Fachfirma ist verpflichtet, Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird an deren Stelle die gesetzliche Regelung wirksam. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2026